Karriere bei ZIEGLER

Code of Conduct

Compliance Regeln - Verpflichtung zu ethischem Verhalten

Gemeinsam mit unseren Lieferanten wollen wir Innovation und Höchstleistung auf nachhaltige Weise fördern und sicherstellen. Unsere Philosophie der Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigen Erwartungen, Vertrauen und Pflichten. Im Fokus stehen dabei Zuverlässigkeit, Transparenz, Kommunikation und Nachhaltigkeit.

Ziel dieser Richtlinie ist daher die Vereinbarung eines gemeinsamen Leistungsstandards und das Engagement für eine verantwortungsbewusste Geschäftsverbindung. In diesem Zusammenhang fühlen wir uns in besonderem Maße den ethischen Grundsätzen verpflichtet. Unsere Erwartungen betreffen die Bereiche geschäftliche Integrität, Arbeitspraktiken, Mitarbeitergesundheit, Sicherheit und Umweltmanagement.

Die Richtlinie basiert auf unseren Grundsätzen verantwortungsvollen Handelns. Des Weiteren müssen alle Geschäftsaktivitäten innerhalb der Lieferkette die jeweiligen lokalen Gesetze erfüllen. Nachfolgende Anforderungen für die Firmenverantwortung (Corporate Responsibility) und Regelbefolgung (Compliance) gelten für uns und alle unsere Lieferanten.

I. Allgemeine rechtliche Regelungen
Die Einhaltung aller einschlägigen rechtlichen Regelungen ist Grundlage für eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Daher verpflichten wir uns, uns über alle für unser Unternehmen und unsere Geschäftstätigkeit einschlägigen Gesetze, Verordnungen und sonstigen behördlichen Regelungen in vollem Umfang Kenntnis zu verschaffen und deren Einhaltung dauerhaft sicherzustellen.

II. Verhalten des Lieferanten gegenüber unseren Beschäftigten
Rechtmäßiges und diskriminierungsfreies Verhalten gegenüber Beschäftigten ist unserer Auffassung nach wesentliche Voraussetzung für deren Motivation und Zufriedenheit und damit auch für eine dauerhaft hohe Leistungsqualität. Wir sind der Überzeugung, dass die Einhaltung von Mindeststandards hierfür unerlässlich ist. Wir dokumentieren unsere Überzeugung durch die Einhaltung folgender Anforderungen:

1. Sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen
In unseren Betrieben herrschen Arbeitsbedingungen, die den nationalen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die die körperliche und psychische Integrität und die Gesundheit unserer Beschäftigten schützen. Niedrige Arbeitsunfall- und Krankheitsquoten in unseren Betrieben sind wesentliche Ziele.

2. Vergütung
Wir zahlen unseren Beschäftigten in unseren Betrieben mindestens Gehälter und Löhne, inklusive Überstunden und Sonderleistungen, die die Lebenshaltungskosten der Beschäftigten decken. Wir bestätigen, dass wir uns stets über die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen ausreichend informieren, die gezahlte Vergütung mindestens diesen Anforderungen entspricht und insbesondere das Gesetz über den Mindestlohn beachtet wird.

3. Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Wir und unsere Lieferanten sind uns einig, dass sich jedes arbeitsrechtliche Verhalten und die Bewertung der Beschäftigten allein an den Kriterien ihrer Leistung, ihres ethischen Verhaltens und ihren Fähigkeiten orientieren.

4. Arbeitszeit
Wir und unsere Lieferanten halten uns an die jeweils gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und überwachen diese aktiv.

5. Persönlichkeitsrechte
Wir und unsere Lieferanten schaffen für unsere Beschäftigten ein Arbeitsklima, das von Offenheit und gegenseitigem Respekt geprägt ist und in dem jegliche Art von persönlicher Belästigung ausgeschlossen ist.

III. Zwangs- und Kinderarbeit
Wir und unsere Lieferanten werden in unseren Betrieben keine Personen unter Androhung einer Strafe oder sonstigen Beeinträchtigung gegen ihren Willen zur Arbeit zwingen. Des Weiteren werden keine Kinder beschäftigt. Kinder im Sinne dieses Code of Conduct sind Personen, die noch schulpflichtig oder 14 Jahre oder jünger sind (vgl. Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation). Sofern nationale Vorschriften ein höheres Alter vorsehen, sind diese maßgeblich.
Beschäftigte, die jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die ihnen schaden können, wozu auch die Nachtarbeit zählt, sofern nicht im Rahmen von Aus- und Weiterbildung in Übereinstimmung mit lokalen Gesetzen anderweitig geregelt.

IV. Umweltschutz und Schonung ökologischer Ressourcen
Umweltschutz und Schonung ökologischer Ressourcen sind uns wichtige Anliegen. Wir verbessern stetig die umweltrelevanten Aspekte unserer Geschäftstätigkeit. Wir werden alle für unseren Betrieb einschlägigen umweltrelevanten Regelungen einhalten und im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Umweltbelastungen so gering wie möglich halten.

V. Bestechung und Korruption
Wir und unsere Lieferanten werden jede Form der Korruption und Bestechung, insbesondere das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils, um eine pflichtwidrige Handlung zu erwirken, insbesondere Zahlungen zur Erlangung von unrechtmäßigen Vorteilen, sowie das Fordern und die Annahme von Geschenken, um eine pflichtwidrige Handlung zu erbringen, unterlassen.

VI. Herkunftsland
Wir nehmen unsere Verantwortung im globalen Handel sehr ernst. Wir verlangen von unseren Rohstoff-Lieferanten, dass deren Materialien nicht aus Konfliktregionen wie zum Beispiel einigen Gebieten der Demokratischen Republik Kongo stammen. Wir arbeiten eng mit der Lieferkette zusammen, um eine Unterstützung von Lieferanten aus Konfliktgebieten zu vermeiden.

VII. Lieferkette
Wir sind aufgefordert, bei unseren Unterlieferanten ebenfalls die Erstellung eines Code of Conduct zu fördern und die Einhaltung durch die Unterlieferanten nach besten Kräften zu unterstützen.

VIII. Meldung von Verstößen
Melden Sie vermutete Verstöße gegen diesen Code of Conduct! Alle interessierten Parteien können mutmaßliche Verstöße gegen diesen Code vertraulich an uns melden. E-Mail-Adresse: office@ziegler-gruppe.de Telefon: +49 7544 9566-0

Sämtliche Informationen werden, soweit gesetzlich zulässig, vertraulich behandelt.

I. Allgemeine rechtliche Regelungen
II. Verhalten des Lieferanten gegenüber unseren Beschäftigten
III. Zwangs- und Kinderarbeit
IV. Umweltschutz und Schonung ökologischer Ressourcen
V. Bestechung und Korruption
VI. Herkunftsland
VII. Lieferkette
VIII. Meldung von Verstößen